Sie haben Fragen zum Thema, wie kann ich Feuerwerk bestellen...

...hier finden Sie die passenden Antworten dazu.


 


Wer kann Feuerwerksartikel über unseren Onlineshop bestellen?

Bisher teilten sich die Feuerwerkskörper in die folgenden Klassen ein:

  • Klasse I: Jugendfeuerwerk, können das ganze Jahr über frei erworben werden, Abgabeempfehlung ab 12 Jahren.
  • Klasse II: Silvesterfeuerwerk, die Abgabe erfolgt nur an Personen über 18 Jahren. Eine Auslieferung unterhalb des Jahres erfolgt nur nach Vorlage eines Befähigungsscheines (Pyrotechniker) oder mit erteilter Ausnahmegenehmigung des Ordnungsamtes/der Gemeinde (näheres Siehe Punkt Ausnahmegenehmigung).  Außerdem besteht die Möglichkeit einer Vorbestellung für Silvester, näheres unter Punkt:  Wie funktioniert eine Silvester-Vorbestellung?
  • Klasse T1: Bühnenfeuerwerk, diese Artikel dürfen das ganze Jahr über bei bestimmungsgemäßen Gebrauch von volljährigen Personen verwendet werden. Vor der Auslieferung müssen Sie uns noch das ausgefüllte Formular über die geplante Bestimmung der Bühnenfeuerwerkskörper zusenden.

 

Die ab 24. Juli 2009 gültige Fassung des SprengG. sieht eine Einteilung der Feuerwerkskörper in Kategorien vor (§6 Absatz 6). Die hierfür notwendigen Anforderungen stehen nun in der Anlage 3 der 1.SprengV. Das Gesetz unterscheidet ferner in Feuerwerkskörper, pyrotechnische Gegenstände für Bühne und Theater und sonstige pyrotechnische Gegenstände.

Einteilung der Feuerwerkskörper nach neuem Sprengstoff-Gesetz:

  • Kategorie 1: Feuerwerkskörper, die eine sehr geringe Gefahr darstellen, einen vernachlässigbaren Schallpegel besitzen und die in geschlossenen Bereichen verwendet werden sollen, einschließlich Feuerwerkskörpern, die zur Verwendung innerhalb von Wohngebäuden vorgesehen sind.

  • Kategorie 2: Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen, einen geringen Schallpegel besitzen und die zur Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen sind.

  • Kategorie3: Feuerwerkskörper, die eine mittelgroße Gefahr darstellen, die zur Verwendung in weiten offenen Bereichen im Freien vorgesehen sind und deren Schallpegel die menschliche Gesundheit nicht gefährdet.

  • Kategorie 4: Feuerwerkskörper, die eine große Gefahr darstellen, die nur von Personen mit Fachkunde verwendet werden dürfen und deren Schallpegel die menschliche Gesundheit nicht gefährdet.

Einteilung der pyrotechnischen Gegenstände für Bühne und Theater

  • Kategorie T1: Pyrotechnische Gegenstände für die Verwendung auf Bühnen, die eine geringe Gefahr darstellen.

  • Kategorie T2: Pyrotechnische Gegenstände für die Verwendung auf Bühnen, zur ausschließlichen Verwendung durch Personen mit Fachkunde vorgesehen sind.

Einteilung der sonstigen pyrotechnischen Gegenstände

  • Kategorie P1: Pyrotechnische Gegenstände – außer Feuerwerkskörpern und pyrotechnischen Gegenständen für Bühne und Theater -, die eine geringe Gefahr darstellen.

  • Kategorie P2: Pyrotechnische Gegenstände – außer Feuerwerkskörpern und pyrotechnischen Gegenständen für Bühne und Theater -, die zur Handhabung oder Verwendung nur durch Personen mit Fachkunde vorgesehen sind.

Die jeweilige Klasseneinteilung eines Feuerwerkskoerper entnehmen Sie bitte der Artikelbeschreibung.


Zur Überprüfung des Alters müssen wir einen Altersnachweis von Ihnen fordern, näheres finden Sie hierzu im nächsten Punkt.

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Wie können Sie Feuerwerkskörper über unseren Feuerwerkskörper Online-Shop kaufen?

Der Feuerwerkskörper-Verkauf über unseren Online-Shop läuft im Prinzip unkompliziert ab. Jedoch gibt es einige Besonderheiten zu beachten, wenn Sie Feuerwerkskörper online kaufen möchten:

  • Aufteilung in zwei Feuerwerk-Shops: Wenn Sie Feuerwerkskörper aller Klassen für ein Feuerwerk unterhalb des Jahres bestellen möchten, so können Sie dies über unseren Ganzjahres-Feuerwerk-Shop tun. Die aktuelle Verfügbarkeitsanzeige gibt Ihnen sofort Auskunft über die Lieferbarkeit der jeweiligen Feuerwerksartikel. Hierfür benötigen Sie allerdings eine Freistellung vom Verwendungsverbot (Ausnahmegenehmigung). Für eine Vorbestellung für Silvester mit Lieferung im gesetzlich erlaubten Abgabezeitraum (i.d.R. die 3 letzten Werktage jeden Jahres) von Feuerwerkskörpern haben wir den Silvester-Feuerwerk-Shop eingerichtet. Da wir bis Silvester wieder alle Artikel auf Lager haben werden, finden Sie hier keine Verfügbarkeitsanzeige, die den momentanen Lagerbestand wiedergibt. Nur ausverkaufte Feuerwerksartikel werden dementsprechend markiert.

 

  • Bestellablauf im Feuerwerk Onlineshop: Wie üblich können Sie auch in unserem Shop Artikel in den Warenkorb legen, über den Button unten rechts gelangen Sie in den Warenkorb und sehen eine Übersicht Ihrer Bestellung. Um Ihre Bestellung bequemer zu gestalten, erfolgt auf den nächsten Seiten die Anmeldung. Als Neukunde haben Sie die Wahl sich entweder zu registrieren; hierzu geben Sie bitte einfach Ihre Email-Adresse an und wählen ein Passwort oder Sie möchten ohne Registrierung Feuerwerkskörper online bestellen, dann brauchen Sie kein Passwort zu vergeben und klicken den Button im angezeigten feld für "ohne Registrierung". Der große Vorteil der Registrierung ist, dass Sie Ihre Adressdaten nicht jedes mal neu eingegeben müssen, wenn Sie bei uns Feuerwerkskörper kaufen möchten. Geben Sie bitte alle relevanten Daten ein und schicken Sie Ihre Bestellung ab.

 

  • Weiterer Ablauf: Sie erhalten sofort eine Bestätigung der Bestellung an Ihre eingegebene Email-Adresse. Bei Silvesterfeuerwerkskörper, deren Abgabe erst ab 18 Jahren erlaubt ist, ist eine Überprüfung des Alters notwendig. Hierzu senden Sie uns bitte nach erfolgter Bestellung einen Altersnachweis (z.B. Kopie des Personalausweises) zu. Bei einer Lieferung unterhalb des Jahres übermitteln Sie uns bitte zusätzlich eine Kopie Ihrer Ausnahmegenehmigung.

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Wie funktioniert das mit dem Altersnachweis?

Eine Abgabe von Feuerwerkskörpern der Klasse T1 und II (Silvesterfeuerwerk) ist nur an Personen über 18 Jahren erlaubt. Daher sind wir gezwungen von jedem Neukunden eine Überprüfung des Alters vorzunehmen. Hierzu bitten wir Sie, uns eine Kopie Ihres Personalausweises (oder Führerschein, Geburtsurkunde, etc.) per Fax (09548/981304), per Post oder per Email zuzusenden. Achten Sie bitte bei einer Kopie per Fax oder Post auf eine möglichst helle Vorlage, da man sonst leider nichts erkennen kann.
Kunden, die uns bereits einen Altersnachweis geschickt habe, müssen dies natürlich nicht nochmals tun.

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Was ist eine Genehmigung für ein Feuerwerk und woher bekomme ich diese?

Normalerweise ist eine Verwendung von Feuerwerkskörpern der Klasse II (Silvesterfeuerwerk) nur am 31.12. eines jeden Jahres erlaubt. Wünschen Sie ein Feuerwerk unterhalb des Jahres selbst abzubrennen, so benötigen Sie hierzu eine Ausnahmegenehmigung vom Verwendungsverbot. Diese können Sie mit unserem Formular ganz einfach bei Ihrer zuständigen Behörde (meist Gemeinde/Ordnungsamt) beantragen. Eine Kopie der Genehmigung senden Sie uns nach Erteilung per Fax, Post oder Email zusammen mit einem Altersnachweis zu, sofern uns dieser noch nicht vorliegt.

 

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Was muss ich beachten, wenn ich Bühnenfeuerwerk bestelle?

Feuerwerksartikel der Klasse T1 Bühnenfeuerwerk dürfen das ganze Jahr über an Personen über 18 Jahre abgegeben und von diesen auch verwendet werden. Die Gegenstände dürfen aber nur im gewerblichen Bereich bzw. für technische Zwecke entsprechend den Gebrauchshinweisen verwendet werden, die Hinweise auf dem Gegenstand bzw. der Verpackung sind zu beachten!
Wir bitten Sie daher bei einer Bestellung von Artikeln der Klasse T1 folgende Verwendungszweckbestätigung Bühnenfeuerwerk T1.pdf (7.34 KB) auszufüllen, ohne diese ist eine Auslieferung leider nicht möglich.

Hierzu ein Auszug aus der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz, § 23 1.SprengV:
Pyrotechnische Gegenstände dürfen in Theatern oder vergleichbaren Einrichtungen, sowie bei Film- und Fernsehproduktionen nur dann verwendet werden, wenn sie vorher gemäß der vorgesehenen Verwendung erprobt worden sind. Die Erprobung bedarf der Genehmigung der für den Brandschutz zuständigen Stelle. Die Verwendung bei der Anwesenheit von Mitwirkenden oder Besuchern bedarf der Genehmigung der für öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständigen Stelle und ist zwei Wochen vorher anzuzeigen. Aufgrund gesetzlicher Änderungen sind Neuerungen inkraft getreten, die eventuell zu beachten sind.

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Wie kann ich im Onlineshop für Silvester Feuerwerkskörper kaufen?

Sie können in unserem Silvesterfeuerwerkskörper-Online-Shop alle gewünschten Artikel bereits ab April für Silvester bestellen. Ihre bestellten Artikel werden für Sie reserviert und ab Anfang Dezember zum Versand vorbereitet. Die Auslieferung der Artikel erfolgt dann ab dem 29.12. per Spedition (Gefahrgut-Versand).
Bestellannahmeschluss ist in diesem Jahr der 13.12.2009. Die Überweisung muss zeitnah nach Bestellung erfolgen, damit eine rechtzeitige Lieferung gewährleistet werden kann.

 

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Wenn ich Feuerwerkskörper online kaufen, kommen diese auch 100%ig bis Silvester bei mir an?

Ja, auf jeden Fall. Durch eine hervorragende Zusammenarbeit mit unseren Speditionen können wir eine rechtzeitige Auslieferung gewährleisten. Bereits Mitte Dezember werden alle Depots über die auszuliefernde Anzahl der Pakete informiert, dadurch stehen die Gefahrguttransporter in genügend großer Anzahl rechtzeitig zur Verfügung. Außerdem wird uns eine Auslieferung innerhalb von 24h-48 vertraglich zugesichert. 2008 sind 99,7% der Bestellungen rechtzeitig angekommen. Leider erlauben die gesetzlichen Rahmenbedingungen nur eine Abgabe der Feuerwerkskörper ab dem 29.12.2009, daher ist die Auslieferung einer normalen Silvester-Vorbestellung bei Privatkunden nicht früher möglich, wir bitten um Ihr Verständnis.

 

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Kann ich meine Feuerwerkskörper-Bestellung noch um Artikel erweitern?

Natürlich können Sie Ihre bereits bestehende Bestellung noch um zusätzliche Feuerwerksartikel erweitern. Die Versandkostenpauschale wird nur einmal pro Lieferung berechnet. Bitte haben Sie bei einer Vorbestellung für Silvester Verständnis, dass wir eine Erweiterung Ihrer Bestellung leider nur bis 21.11.2009 annehmen können. Danach werden die Bestellungen schon verpackt und eingelagert, sodass eine Nachbestellung nach diesem Datum zwar noch möglich ist, hierfür aber leider wieder ernuet die Versandkosten anfallen, da es sich um eine eigenständige Lieferung handelt. Eine Nachbestellung können Sie entweder per Email durchführen oder Sie bestellen die gewünschten Feuerwerksartikel einfach über unseren Online-Shop. Wir fügen dann die gewünschten Artikel zu Ihrer bereits bestehenden Bestellung hinzu und übersenden Ihnen eine Gesamtübersicht Ihrer Bestellung per Email.

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Wieso gibt es identische Feuerwerkskörper unter verschiedenen Namen, so genannte Umlabelungen?

Einen Artikel gibt es des Öfteren unter verschiedenen Namen. Dies liegt daran, dass z.B. ein Hersteller seine Produkte selbst verkauft, aber auch an Großhändler weiterverkauft, die Ihre eigene Produktnamen vergeben. Zum Beispiel vertreibt Nico einige Produkte der Firma Diamond unter einem anderen Label, d.h. "Blue Diamonds" (Orginalname von Diamond) ist identisch mit "Sternenfeuer" (Nico). Der Artikel ist aber nun auch unter dem Namen "Orion" (Diamond) erhältlich, da Diamond im letzten Jahr seine Namensgebung komplett geändert hat. Um Sie vor dieser zum Teil sehr verwirrenden Umlabelungspraxis zu verschonen, führen wir einen Artikel nur einmal im Online-Shop, auch wenn es diesen unter drei verschiedenen Namen gibt. In der Artikelbeschreibung finden Sie die weiteren Namen aufgelistet, unter denen das Produkt ebenfalls erhältlich ist.

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Wie hoch sind die Versandkosten?

Die Versandkosten unterteilen sich in unserem Shop in folgende Pauschalen:

 

  • Bestellen Sie nur Artikel der Gefahrgutklasse 1.4S, so bezahlen Sie eine Versandkostenpauschale von 7,95 Euro. 
  • Bestellen Sie (zusätzlich) Artikel der Gefahrgutklasse 1.4G, so belaufen sich die Versandkosten auf 19,95 Euro (Standardversand, Premiumversand gegen Aufpreis).
  • Ab 700,- Euro erfolgt die Lieferung versandkostenfrei.


Bei Feuerwerkskörper handelt es sich um Gefahrgutsendungen. Die Gefahrgutklasse 1.4S (z.B. Jugendfeuerwerk) darf per Paketdienst DPD versendet werden. Die Gefahrgutklasse 1.4G darf nur mit einer Spedition versendet werden und dieser Versand ist aber leider nicht günstig. Die von uns erhobene Versandkostenpauschale ist dabei bei weitem nicht kostendeckend. Wir bitten hier um Ihr Verständnis.
Die jeweilige Einteilung in die beiden Gefahrgutklassen entnehmen Sie bitte der Artikelbeschreibung.

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Liefern Sie Feuerwerkskörper auch nach Österreich oder in andere Länder?

Leider machen es schwierige Transportbestimmungen und Aus- und Einfuhrregelungen für Feuerwerkskörper uns nicht möglich Feuerwerkskörper ins Ausland zu liefern. Als Alternative können wir unseren Kunden aber empfehlen an eine deutsche Adresse (z.B. Bekannte oder Verwandte) liefern zu lassen und Silvester in Deutschland zu feiern. Planen Sie eine Verbringung in Ihr Land, so setzen Sie sich dafür jedoch vorher mit den gesetzlichen Bestimmungen auseinander, ob dies erlaubt ist.

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