Sie haben Fragen zum Thema, wie kann ich Feuerwerk bestellen...
...hier finden Sie die passenden Antworten dazu.
Wer kann Feuerwerksartikel über unseren
Onlineshop bestellen?
Bisher teilten sich die Feuerwerkskörper in die folgenden Klassen
ein:
- Klasse I: Jugendfeuerwerk, können das ganze
Jahr über frei erworben werden, Abgabeempfehlung ab 12 Jahren.
- Klasse II: Silvesterfeuerwerk, die Abgabe erfolgt
nur an Personen über 18 Jahren. Eine Auslieferung unterhalb des Jahres erfolgt nur nach Vorlage eines Befähigungsscheines
(Pyrotechniker) oder mit erteilter Ausnahmegenehmigung des Ordnungsamtes/der Gemeinde (näheres Siehe
Punkt Ausnahmegenehmigung). Außerdem besteht die Möglichkeit einer Vorbestellung für
Silvester, näheres unter Punkt: Wie funktioniert eine Silvester-Vorbestellung?
- Klasse T1: Bühnenfeuerwerk, diese Artikel dürfen
das ganze Jahr über bei bestimmungsgemäßen Gebrauch von volljährigen Personen verwendet werden. Vor der Auslieferung
müssen Sie uns noch das ausgefüllte Formular über die geplante Bestimmung der Bühnenfeuerwerkskörper
zusenden.
Die ab 24. Juli 2009 gültige Fassung des SprengG. sieht eine Einteilung der Feuerwerkskörper in Kategorien vor (§6 Absatz 6). Die hierfür notwendigen Anforderungen stehen nun in der Anlage 3 der 1.SprengV. Das Gesetz unterscheidet ferner in Feuerwerkskörper, pyrotechnische Gegenstände für Bühne und Theater und sonstige pyrotechnische Gegenstände.
Einteilung der Feuerwerkskörper nach neuem Sprengstoff-Gesetz:
- Kategorie 1:
Feuerwerkskörper, die eine sehr geringe Gefahr darstellen, einen vernachlässigbaren Schallpegel besitzen und die in geschlossenen Bereichen verwendet werden sollen, einschließlich Feuerwerkskörpern, die zur Verwendung innerhalb von Wohngebäuden vorgesehen sind.
- Kategorie 2:
Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen, einen geringen Schallpegel besitzen und die zur Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen sind.
- Kategorie3:
Feuerwerkskörper, die eine mittelgroße Gefahr darstellen, die zur Verwendung in weiten offenen Bereichen im Freien vorgesehen sind und deren Schallpegel die menschliche Gesundheit nicht gefährdet.
- Kategorie 4:
Feuerwerkskörper, die eine große Gefahr darstellen, die nur von Personen mit Fachkunde verwendet werden dürfen und deren Schallpegel die menschliche Gesundheit nicht gefährdet.
Einteilung der pyrotechnischen Gegenstände für Bühne und Theater
- Kategorie T1: Pyrotechnische Gegenstände für die Verwendung auf Bühnen, die eine geringe Gefahr darstellen.
- Kategorie T2: Pyrotechnische Gegenstände für die Verwendung auf Bühnen, zur ausschließlichen Verwendung durch Personen mit Fachkunde vorgesehen sind.
Einteilung der sonstigen pyrotechnischen Gegenstände
- Kategorie P1: Pyrotechnische Gegenstände – außer Feuerwerkskörpern und pyrotechnischen Gegenständen für Bühne und Theater -, die eine geringe Gefahr darstellen.
- Kategorie P2: Pyrotechnische Gegenstände – außer Feuerwerkskörpern und pyrotechnischen Gegenständen für Bühne und Theater -, die zur Handhabung oder Verwendung nur durch Personen mit Fachkunde vorgesehen sind.
Die jeweilige Klasseneinteilung eines Feuerwerkskoerper entnehmen Sie bitte der Artikelbeschreibung.
Zur Überprüfung des Alters müssen wir einen Altersnachweis
von Ihnen fordern, näheres finden Sie hierzu im nächsten Punkt.
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Wie können Sie Feuerwerkskörper über unseren Feuerwerkskörper Online-Shop kaufen?
Der Feuerwerkskörper-Verkauf über unseren Online-Shop läuft im Prinzip unkompliziert ab. Jedoch
gibt es einige Besonderheiten zu beachten, wenn Sie Feuerwerkskörper online kaufen möchten:
- Aufteilung in zwei Feuerwerk-Shops: Wenn Sie Feuerwerkskörper aller Klassen für ein Feuerwerk unterhalb
des Jahres bestellen möchten, so können Sie dies über unseren Ganzjahres-Feuerwerk-Shop tun. Die aktuelle Verfügbarkeitsanzeige
gibt Ihnen sofort Auskunft über die Lieferbarkeit der jeweiligen Feuerwerksartikel. Hierfür benötigen
Sie allerdings eine Freistellung vom Verwendungsverbot (Ausnahmegenehmigung). Für eine Vorbestellung für Silvester mit Lieferung im gesetzlich erlaubten Abgabezeitraum
(i.d.R. die 3 letzten Werktage jeden Jahres) von Feuerwerkskörpern haben wir den Silvester-Feuerwerk-Shop
eingerichtet. Da wir bis Silvester wieder alle Artikel auf Lager haben
werden, finden Sie hier keine Verfügbarkeitsanzeige, die den momentanen
Lagerbestand wiedergibt. Nur ausverkaufte Feuerwerksartikel werden
dementsprechend markiert.
- Bestellablauf im Feuerwerk Onlineshop: Wie üblich können Sie auch
in unserem Shop Artikel in den Warenkorb legen, über den Button unten rechts gelangen Sie in den Warenkorb und sehen eine Übersicht Ihrer
Bestellung. Um Ihre Bestellung bequemer zu gestalten, erfolgt auf den
nächsten Seiten die Anmeldung. Als Neukunde haben Sie die Wahl sich entweder zu registrieren; hierzu geben Sie bitte einfach
Ihre Email-Adresse an und wählen ein Passwort oder Sie möchten ohne Registrierung Feuerwerkskörper online bestellen, dann brauchen Sie kein Passwort zu vergeben und klicken den Button im angezeigten feld für "ohne Registrierung". Der große Vorteil der Registrierung ist, dass Sie Ihre Adressdaten nicht jedes mal neu
eingegeben müssen, wenn Sie bei uns Feuerwerkskörper kaufen möchten. Geben Sie bitte alle relevanten Daten ein und
schicken Sie Ihre Bestellung ab.
- Weiterer Ablauf: Sie erhalten sofort
eine Bestätigung der Bestellung an Ihre eingegebene Email-Adresse. Bei
Silvesterfeuerwerkskörper, deren Abgabe erst ab 18 Jahren erlaubt ist,
ist eine Überprüfung des Alters notwendig. Hierzu senden Sie uns bitte
nach erfolgter Bestellung einen Altersnachweis (z.B. Kopie des Personalausweises) zu. Bei einer Lieferung unterhalb des Jahres übermitteln Sie uns
bitte zusätzlich eine Kopie Ihrer Ausnahmegenehmigung.
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Wie funktioniert das mit dem Altersnachweis?
Eine Abgabe von Feuerwerkskörpern der Klasse T1 und
II (Silvesterfeuerwerk) ist nur an Personen über 18 Jahren erlaubt. Daher
sind wir gezwungen von jedem Neukunden eine Überprüfung des Alters
vorzunehmen. Hierzu bitten wir Sie, uns eine Kopie Ihres Personalausweises
(oder Führerschein, Geburtsurkunde, etc.) per Fax (09548/981304), per
Post oder per Email zuzusenden. Achten Sie bitte bei einer Kopie per Fax oder Post auf eine
möglichst helle Vorlage, da man sonst leider nichts erkennen kann.
Kunden, die uns bereits einen Altersnachweis geschickt habe, müssen
dies natürlich nicht nochmals tun.
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Was ist eine Genehmigung für ein Feuerwerk und woher
bekomme ich diese?
Normalerweise ist eine Verwendung von Feuerwerkskörpern der Klasse II
(Silvesterfeuerwerk) nur am 31.12. eines jeden Jahres erlaubt. Wünschen
Sie ein Feuerwerk unterhalb des Jahres selbst abzubrennen, so benötigen
Sie hierzu eine Ausnahmegenehmigung vom Verwendungsverbot. Diese können
Sie mit unserem Formular ganz einfach bei Ihrer zuständigen Behörde
(meist Gemeinde/Ordnungsamt) beantragen. Eine Kopie der Genehmigung senden
Sie uns nach Erteilung per Fax, Post oder Email zusammen mit einem Altersnachweis
zu, sofern uns dieser noch nicht vorliegt.
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Was muss ich
beachten, wenn ich Bühnenfeuerwerk bestelle?
Feuerwerksartikel der Klasse T1 Bühnenfeuerwerk dürfen das ganze
Jahr über an Personen über 18 Jahre abgegeben und von diesen auch
verwendet werden. Die Gegenstände dürfen aber nur im gewerblichen
Bereich bzw. für technische Zwecke entsprechend den Gebrauchshinweisen
verwendet werden, die Hinweise auf dem Gegenstand bzw. der Verpackung sind zu
beachten!
Wir bitten Sie daher bei einer Bestellung von Artikeln der Klasse T1 folgende
Verwendungszweckbestätigung Bühnenfeuerwerk T1.pdf (7.34 KB) auszufüllen, ohne diese ist eine Auslieferung
leider nicht möglich.
Hierzu ein Auszug aus der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz, § 23
1.SprengV:
Pyrotechnische Gegenstände dürfen in Theatern oder vergleichbaren
Einrichtungen, sowie bei Film- und Fernsehproduktionen nur dann verwendet werden,
wenn sie vorher gemäß der vorgesehenen Verwendung erprobt worden
sind. Die Erprobung bedarf der Genehmigung der für den Brandschutz zuständigen
Stelle. Die Verwendung bei der Anwesenheit von Mitwirkenden oder Besuchern bedarf
der Genehmigung der für öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständigen
Stelle und ist zwei Wochen vorher anzuzeigen. Aufgrund gesetzlicher Änderungen sind Neuerungen inkraft getreten, die eventuell zu beachten sind.
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Wie kann ich im Onlineshop für Silvester Feuerwerkskörper kaufen?
Sie können in unserem Silvesterfeuerwerkskörper-Online-Shop alle gewünschten
Artikel bereits ab April für Silvester bestellen. Ihre bestellten Artikel werden für Sie reserviert und ab Anfang Dezember
zum Versand vorbereitet. Die Auslieferung der Artikel erfolgt dann ab dem
29.12. per Spedition (Gefahrgut-Versand).
Bestellannahmeschluss ist in diesem Jahr der 13.12.2009. Die Überweisung muss
zeitnah nach Bestellung erfolgen, damit eine rechtzeitige Lieferung gewährleistet werden kann.
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Wenn ich Feuerwerkskörper online kaufen, kommen diese auch 100%ig bis Silvester bei mir an?
Ja, auf jeden Fall. Durch eine hervorragende Zusammenarbeit mit unseren Speditionen
können wir eine rechtzeitige Auslieferung gewährleisten. Bereits
Mitte Dezember werden alle Depots über die auszuliefernde Anzahl der
Pakete informiert, dadurch stehen die Gefahrguttransporter in genügend
großer Anzahl rechtzeitig zur Verfügung. Außerdem wird uns
eine Auslieferung innerhalb von 24h-48 vertraglich zugesichert. 2008 sind 99,7% der Bestellungen rechtzeitig angekommen. Leider erlauben die gesetzlichen Rahmenbedingungen nur eine Abgabe der Feuerwerkskörper
ab dem 29.12.2009, daher ist die Auslieferung einer normalen Silvester-Vorbestellung
bei Privatkunden nicht früher möglich, wir bitten um Ihr Verständnis.
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Kann ich meine
Feuerwerkskörper-Bestellung noch um Artikel erweitern?
Natürlich können Sie Ihre bereits bestehende Bestellung noch um
zusätzliche Feuerwerksartikel erweitern. Die Versandkostenpauschale wird nur
einmal pro Lieferung berechnet. Bitte haben Sie bei einer Vorbestellung
für Silvester Verständnis, dass wir eine Erweiterung Ihrer Bestellung
leider nur bis 21.11.2009 annehmen können. Danach werden die Bestellungen
schon verpackt und eingelagert, sodass eine Nachbestellung nach diesem Datum zwar noch möglich ist, hierfür aber leider wieder ernuet die Versandkosten anfallen, da es sich um eine eigenständige Lieferung handelt. Eine Nachbestellung können Sie entweder per Email durchführen
oder Sie bestellen die gewünschten Feuerwerksartikel einfach über unseren
Online-Shop. Wir fügen dann die gewünschten Artikel zu Ihrer bereits
bestehenden Bestellung hinzu und übersenden Ihnen eine Gesamtübersicht
Ihrer Bestellung per Email.
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Wieso gibt es identische Feuerwerkskörper unter
verschiedenen Namen, so genannte Umlabelungen?
Einen Artikel gibt es des Öfteren unter verschiedenen Namen. Dies liegt
daran, dass z.B. ein Hersteller seine Produkte selbst verkauft, aber auch
an Großhändler weiterverkauft, die Ihre eigene Produktnamen vergeben.
Zum Beispiel vertreibt Nico einige Produkte der Firma Diamond unter einem
anderen Label, d.h. "Blue Diamonds" (Orginalname von Diamond) ist
identisch mit "Sternenfeuer" (Nico). Der Artikel ist aber nun auch
unter dem Namen "Orion" (Diamond) erhältlich, da Diamond im
letzten Jahr seine Namensgebung komplett geändert hat. Um Sie vor dieser
zum Teil sehr verwirrenden Umlabelungspraxis zu verschonen, führen wir
einen Artikel nur einmal im Online-Shop, auch wenn es diesen unter drei verschiedenen
Namen gibt. In der Artikelbeschreibung finden Sie die weiteren Namen aufgelistet,
unter denen das Produkt ebenfalls erhältlich ist.
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Wie hoch sind
die Versandkosten?
Die Versandkosten unterteilen sich in unserem Shop in folgende Pauschalen:
- Bestellen Sie nur Artikel der Gefahrgutklasse
1.4S, so bezahlen Sie eine Versandkostenpauschale von 7,95 Euro.
- Bestellen Sie (zusätzlich) Artikel der Gefahrgutklasse
1.4G, so belaufen sich die Versandkosten auf 19,95 Euro (Standardversand, Premiumversand gegen Aufpreis).
- Ab 700,- Euro erfolgt die Lieferung versandkostenfrei.
Bei Feuerwerkskörper handelt es sich um Gefahrgutsendungen. Die Gefahrgutklasse
1.4S (z.B. Jugendfeuerwerk) darf per Paketdienst DPD versendet werden. Die
Gefahrgutklasse 1.4G darf nur mit einer Spedition versendet werden und dieser
Versand ist aber leider nicht günstig. Die von uns erhobene Versandkostenpauschale
ist dabei bei weitem nicht kostendeckend. Wir bitten hier um Ihr Verständnis.
Die jeweilige Einteilung in die beiden Gefahrgutklassen entnehmen Sie bitte
der Artikelbeschreibung.
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Liefern Sie Feuerwerkskörper auch nach
Österreich oder in andere Länder?
Leider machen es schwierige Transportbestimmungen und Aus- und Einfuhrregelungen
für Feuerwerkskörper uns nicht möglich Feuerwerkskörper
ins Ausland zu liefern. Als Alternative können wir unseren Kunden aber empfehlen an eine deutsche
Adresse (z.B. Bekannte oder Verwandte) liefern zu lassen und Silvester in
Deutschland zu feiern. Planen Sie eine Verbringung in Ihr Land, so setzen
Sie sich dafür jedoch vorher mit den gesetzlichen Bestimmungen auseinander,
ob dies erlaubt ist.
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