Feuerwerk zu Hochzeit oder Geburtstag selbst zünden macht Spaß...
... aber unterhalb des Jahres für ein privates Feuerwerk nur mit Genehmigung!
Generell darf Silvester-Feuerwerk, wie der Name schon verrät, nach §21
1.SprengV. von Ihnen als Verbraucher in der Zeit vom 01.01.-28.12. bzw.
29.12. nicht überlassen und verwendet sondern nur an Silvester gekauft
und gezündet werden.
Aber...
Sie können auch unterhalb des Jahres Feuerwerkskörper kaufen und ein Feuerwerk zu Anlässen wie Hochzeit , Geburstag oder Mitarbeiterfest und Dorffest zünden. Hierzu benötigen Sie nur eine Freistellung vom allgemeinen Verwendungsverbot nach §24 1.Spreng V. für Feuerwerkskörper.
Diese Genehmigung erhalten Sie von Ihrer zuständigen Ordnungsbehörde. Den einseitigen Antragsvordruck hierzu stellen wir Ihnen
gerne zur Verfügung und den können Sie hier direkt herunterladen: Genehmigung Antrag für ein Feuerwerk im Jahr.
Wie geht es dann weiter...
Wenn Sie Feuerwerkskörper in unserem Onlineshop bestellen, senden
Sie uns einfach eine Kopie der Genehmigung sowie (falls noch nicht
vorliegend) einen Altersnachweis (z. B. Kopie des Personalausweises)
per Post, Fax oder Email vor oder nach der Bestellung zu. Damit steht
Ihrem kunterbuntem Feuerwerksvergnügen mit Qualitäts-Feuerwerk von
Röder Feuerwerk nichts mehr im Wege! Ihre Bestellung senden wir Ihnen dann zu, aber auch eine Abholung ist möglich.
Nutzen Sie am besten die von uns zusammengestellten
Komplett-Feuerwerk-Pakete mit Aufbau- und Abbrennplan! Jetzt sogar mit
15% mehr Feuerwerk zum gleichen Preis! Diese können Sie auch in unserem
Feuerwerkskörper-Online-Shop bestellen und kaufen.
Für Hilfestellung oder Fragen zur Genehmigung können Sie auch unsere Feuerwerker kontaktieren.
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